Wiedereintritt

Eintreten in die Kirche, wieder eintreten. Für einen solchen Schritt gibt es die unterschiedlichsten Gründe, manchmal gibt es einschneidende Ereignisse im Leben oder persönliche Erlebnisse, die ganz neue Fragen aufwerfen. Vielleicht ist es auch ein langsamer Prozess gewesen, der Sie an den Gedanken des Wiedereintritts herangeführt hat.
Was es auch war, wir freuen uns, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.

Zunächst muss die Frage geklärt werden, ob es sich in Ihrem Fall um einen „Eintritt“ oder um einen „Wiedereintritt“ handelt.

Eintritt

Von einem „Eintritt“ sprechen wir, wenn Sie bisher noch keiner christlichen Kirche angehört haben und dementsprechend nicht getauft sind, denn die Aufnahme in die Kirche erfolgt über die Taufe. Sollten Sie also noch nicht getauft worden sein und somit auch noch nie Mitglied einer christlichen Kirche gewesen sind, dann lesen Sie doch einfach hier weiter.

Wiedereintritt

Von einem „Wiedereintritt“ sprechen wir, wenn Sie bereits Mitglied einer christlichen Kirche waren, also auch getauft sind, aber es im Laufe Ihrer Biographie zu einem Abbruch der Mitgliedschaft kam und Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben. In diesem Fall ruhen Ihre mit der Taufe erworbenen Rechte.

Wollen Sie ihre Mitgliedschaft nun wieder aufnehmen, können Sie dies in jeder Kirchengemeinde erklären. Nahe legen möchten wir Ihnen den Kontakt zu Ihrer zuständigen Heimatgemeinde. Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Kirchengemeinde finden Sie auf dieser Seite unter "Gemeinden". In Ihrer Gemeinde können Sie gemeinsam mit der/dem PfarrerIn auch alle offenen Fragen klären und gemeinsam überlegen, ob Sie den Wiedereintritt auch in einem Gottesdienst gestalten möchten. Dazu können Sie einfach über das Gemeindebüro einen Termin mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin verabreden.